Das wird schwierig.
Doch wie ist die Rechtslage, wenn ich für ein halbes Jahr untervermieten möchte?
Ich hab beim Mieterverein nachgefragt, die Rechtslage ist wie folgt:
– Den Vermieter muss man um Erlaubnis fragen,
sonst ist die Untervermietung ein Grund zur fristlosen Kündigung.
– Den Antrag sollte man möglichst spätestens einen Monat vorher stellen,
und eine Frist, zur Erteilung der Erlaubnis, von 14 Tagen setzen.
– Natürlich müssen „Gründe“ vorliegen und im Falle eines Auslandsaufenthalts reichen erfahrungsgemäß zwei Gründe, Doppelt Miete Zahlen !? weiterlesen