Wie finanziert sich eine deutsche Schule in der Türkei?

Da der Schulträger, also der Verein, wie im vorigen Artikel bereits erwähnt, die materielle, räumliche und personelle Ausstattung der Schule sichert, erhebt er ein Schulgeld, um diese Aufwendungen zu bestreiten, dass im Falle der DSI 9000,- € jährlich beträgt.
Für bedürftige Eltern und Geschwisterkinder sind Rabatte möglich.
Hinzu kommen Zuwendungen der BRD, die über das Bundesverwaltungsamt in Köln abgerechnet werden. Wegen der häufig extrem kleinen Klassen dieser Schulen, reicht selbst diese finanzielle Ausstattung nicht aus, so dass es darüber hinaus notwendig ist, Sponsorengelder einzuwerben.

Wegen des besonderen Interesses der deutschen Wirtschaft an diesen Schulen (deren Existenz erleichtert das Aussenden von deutschen Mitarbeitern ins Ausland) kommen dabei oft bedeutende Beträge zusammen.
Hinsichtlich des zu zahlenden Schulgeldes ist es von besonderer Bedeutung, dass Angehörige des Öffentlichen Dienstes in Deutschland die Schulkosten ihrer Kinder erstattet bekommen. Dies trifft in der Regel auch für Mitarbeiter deutscher Firmen in der Türkei zu.
Dagegen ist die Bezahlung des Schulgeldes für deutsch-türkische Familien, die entweder freiberuflich tätig sind, oder in einem regulären türkischen Arbeitsverhältnis stehen, eine besondere Härte. Es verwundert deshalb nicht, dass der Großteil der Stipendienanträge von diesem Personenkreis gestellt wird.
Ziel des Trägervereins ist es, erfolgreich die Beschulung nach deutschen Richtlinien zu gewährleisten und die Existenz der Schule nachhaltig zu sichern. Damit leistet er einen Beitrag „zur erfolgreichen Dissiminierung der deutschen auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik“. Wegen dieses übergeordneten Zieles erhält er auch den oben genannten Zuschuss des Bundesverwaltungsamtes. Da seine Aktivitäten im auswärtigen Interesse der BRD liegen, wird die Fachaufsicht über diese Art der deutschen Schulen von der zuständigen diplomatischen Auslandsvertretung ausgeübt.
Im Falle der DSI ist dies das Generalkonsulat in Izmir. Intensität und Wirkung dieser Aufsicht hängt dabei stark vom individuellen Interesse des Generalkonsuls und seiner Kulturdezernentin ab.
Im Falle der DSI ist ein gängelnder Einfluss kaum zu bemerken, die Kulturdezernentin tritt fast gar nicht in Erscheinung.

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