Deutsche Rechte und Pflichten in der Türkei?

Die Rechte und Pflichten der Schüler in Deutschland:
sind in Form von landesrechtlichen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern geregelt.
Dabei ist unter Pflichten des Schülers in erster Linie die Pflicht zum Schulbesuch zu verstehen, die sich bis zum Ende der Sekundarstufe I und auf das Berufsschulwesen bezieht. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder mit den notwendigen Materialien für den Schulbesuch auszustatten. Die Rechte im Zusammenhang mit dem Schulbesuch beziehen sich in erster Linie darauf, ohne Zahlung von Schulgebühren bis zur Hochschulreife eine Schule besuchen zu können. Weitere Rechte ergeben sich, je nach landesrechtlichen Bestimmungen, in der Mitbestimmung von Eltern und Schülern am Schulleben und in Konferenzen.

Sobald ein Schüler den Geltungsbereich deutscher Gesetze verlässt, sind alle diese Bestimmungen auf ihn nicht mehr anwendbar. In der Regel wird es so sein, dass sich seine Rechte und Pflichten im Hinblick auf den Schulbesuch nach dem Recht des Gastlandes richten, in dem er sich aufhält. In der Praxis wird es allerdings so sein, dass die Verpflichtung zu einem Schulbesuch in den meisten Gastländern nicht unbedingt exekutiert wird. Auch die Rechte, die sich aus dem Schulbesuch oder dem Bildungsbedürfnis des Kindes ergeben, sind in den meisten Fällen weniger günstig gestaltet, als wir dies in Deutschland gewohnt sind.

In der Türkei sind die Verhältnisse so, dass ein deutsches Kind, dessen Eltern hier einen Wohnsitz genommen haben, mit türkischen Kindern gleichgestellt ist und eine seinen Fähigkeiten und seiner Altersklasse entsprechende Schule besuchen kann. Für die meisten deutschen Eltern ist diese Option allerdings keine handhabbare, da sie in der Regel beabsichtigen, nach einigen Jahren nach Deutschland zurückzukehren. Die Reintegration ihrer Kinder in das deutsche Bildungswesen würde extrem schwierig sein, da Curricula und schulische Anforderungen in der Türkei grundsätzlich anders geregelt sind als dies im deutschen Bildungswesen vorgesehen ist. Es ergibt sich deshalb vorrangig für Kinder von Expatriates, nachrangig aber für solche aus gemischtnationalen deutsch-türkischen Ehen ein Bedürfnis, auch in der Türkei eine Schulausbildung wahrnehmen zu können, die sich im Wesentlichen nach in Deutschland gültigen Regeln richtet, mit deutschen Curricula vergleichbar ist und den späteren Eintritt auf eine Universität in Deutschland nicht behindert. Um diesem Bedürfnis nachzukommen, sind an Brennpunkten deutscher Interessen (in erster Linie wirtschaftlicher oder administrativer Art) Auslandsschulen gegründet worden, die dem Bildungsbedürfnis deutscher Eltern entsprechen.

2 Gedanken zu „Deutsche Rechte und Pflichten in der Türkei?“

  1. Ein Expat wird, meist von seinem Unternehmen -vorrübergehend – in ein anderes Land entsandt.

    Umgangssprachlich sind damit auch Migranten gemeint, die eine begrenzte Zeit im Ausland leben.

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