Das wird schwierig.
Doch wie ist die Rechtslage, wenn ich für ein halbes Jahr untervermieten möchte?

Ich hab beim Mieterverein nachgefragt, die Rechtslage ist wie folgt:

-  Den Vermieter muss man um Erlaubnis fragen,
sonst ist die Untervermietung ein Grund zur fristlosen Kündigung.

-  Den Antrag sollte man möglichst spätestens einen Monat vorher stellen,
und eine Frist, zur Erteilung der Erlaubnis, von 14 Tagen setzen.

- Natürlich müssen „Gründe“ vorliegen und im Falle eines Auslandsaufenthalts reichen erfahrungsgemäß zwei Gründe, um diese Erlaubnis zu bekommen:
1. die finanzielle Belastung durch doppelte Mietzahlung
2. man möchte Jemanden in der Wohnung haben, der sich eben um diese „kümmert“
(lüften, heizen, etc..)

- Des weiteren soll man von dem geplanten Untermieter: Namen, Beruf und Geburtsdatum mitteilen.

So viel zur Wohnung in Berlin, doch die Wohnung in Izmir existiert ja auch noch nicht.

Ein möbliertes Appartement ist am sinnvollsten. Denn alles andere wird VIEL zu teuer und es sind ja auch erstmal nur ein paar Monate angedacht. Wird es länger werden, kann man sich immer noch mal vor Ort umschauen.
Möblierte Wohnungen/ Appartements in Izmir habe ich mir bisher z.B. auf dieser Seite angeschaut:
http://www.izmiregemenemlak1.com/main/index.php

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