Die bestehenden deutschen Schulen in der Türkei werden von Elternvereinen als Träger der Schule unterhalten. Das bedeutet, dass der in Deutschland übliche kommunale Träger (also die Gemeinde oder der Landkreis) durch einen privaten Elternverein ersetzt wird, der beim Auswärtigen Amt in Berlin als Auslandsverein amtlich registriert worden ist und so die Eigenschaft einer juristischen Person hat.

Der Trägerverein der DSI ist ein Verein nach deutschem Recht, der aber seine Aktivitäten im Ausland entfaltet. Das bedeutet, dass Arbeitsverträge in deutscher Sprache nach deutschem Recht und mit Gerichtsstand Berlin geschlossen werden.
Auf Grund seines quasi diplomatischen Status’ ist der Verein von der Steuerpflicht in der Türkei befreit. In der Realität des täglichen Lebens ist es so, dass die Türkei von der Schule keine Notiz nimmt und auch deren Abschlüsse nicht anerkennt. Deshalb ist es nicht sinnvoll, keine türkischen Kinder in der Schule aufzunehmen, da diese nicht in das türkische Schulsystem zurückwechseln können.

Somit hat diese Schule nicht den Charakter einer kulturellen Begegnungsschule.

Wenn im täglichen Leben trotzdem das Gastland präsent ist, liegt das in erster Linie daran, dass doch eine erhebliche Anzahl von Kindern aufgenommen wird, die Doppelstaatler sind.
Die Rolle des Schulvereins begrenzt sich auf den Aktionsradius, den ein öffentlicher deutscher Schulträger auch hat. Das bedeutet, dass die Schule im wesentlichen in ihrem Tagesgeschäft autonom handelt. Der Schulträger, also der Verein, sichert die materielle, räumliche und personelle Ausstattung der Schule.

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